Liebe Patienten,
Ab 01.01.2024 sind alle Arztpraxen verpflichtet, Rezepte von Kassenpatienten auf elektronischem Weg an die Apotheken zu verschicken (e-Rezept).
Der Ablauf ist wie folgt:
Wir stellen ein Rezept aus und sie bekommen das verordnete Medikament in einer Apotheke Ihrer Wahl nach Vorlage der Versichertenkarte ausgehändigt.
Privatrezepte sind hiervon aktuell noch ausgenommen.
Hieraus ergeben sich folgende Änderungen für Sie:
1. Zur Ausstellung eines Kassenrezeptes benötigen wir zwingend einmalig die Versichertenkarte am Anfang des Quartal. Sollte uns diese nicht vorliegen oder gesperrt sein, können wir ausschließlich ein Privatrezept ausstellen.
2. E-Rezepte müssen stets von einem Arzt freigegeben werden. Fordern Sie an unserer Anmeldung ein Rezept an, steht dieses üblicherweise am Folgetag für Sie in einer Apotheke Ihrer Wahl abrufbereit zur Verfügung.
3. Haben Sie die Versichertenkarte in dem entsprechenden Quartal bereits eingelesen und Sie benötigen ein weiteres Rezept, so können Sie dieses über die Ihnen bekannten Wege (Homepage, E-Mail oder Anrufbeantworter) anfordern. Sie müssen dann nicht mehr in der Praxis vorbeikommen, sondern können das Medikament direkt in der Apotheke, üblicherweise am nächsten Tag, abrufen.
4. Privatrezepte, Hilfsmittel, Heilmittel, sonstige Verordnungen, Rezepturen, Medizinprodukte, etc. können aktuell nicht auf einem e-Rezept verordnet werden. Diese müssen bis auf weiteres weiter in Papierform verordnet werden.